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AGB - Kabarett
AGB - Kongresse
REFERENZEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Gebotene Leistungen:
Die vereinbarte Gage beinhaltet folgende Leistungen:
1. Alle notwendigen Vorbesprechungen (telefonisch)
2. Ausarbeitung der Moderation und/oder des Kabarettprogramms und/oder der Moderation unter Einbeziehung der
schriftlich gelieferten Fakten
3. Soundcheck
4. Abschlußbesprechung am Tag des Auftritts (15-30 Minuten vor Beginn)
5. Kurze Bühnen und Mikroschulung aller Interviewpartner
6. Moderation und/oder Kabarettdarbietung in der vereinbarten Form
7. Interviews und Fotoshootings mit den anwesenden Medien in zumutbarem Rahmen
8. Für die gebuchte öffentliche Veranstaltung stellt der Veranstalter den Künstlern 6 Freikarten.
2. Aufträge und Bestätigungen:
Auftragszusagen und Auftragsbestätigungen per E-Mail haben volle Gültigkeit.
3. Gagen und Zahlungsmodalitäten:
Alle in Anboten angegebenen Gagen und Preise verstehen sich netto, zuzüglich gültiger MWSt., zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.
4. Absage einer gebuchten Moderation und/oder Kabarettdarbietung:
Eine Absage einer Veranstaltung, bei der die KÜNSTLER als Moderatoren, Kabarettisten und/oder Gruppe gebucht wurden, hat folgende Stornozahlung zur Folge:
Absage bis 3 Monate vor der Veranstaltung = 50 %
Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 75 %
Absage weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung = 100 % der vereinbarten Gage.
Bei nochmaligem Engagement innerhalb 12 Monaten werden 30 % der Stornogebühren gutgeschrieben.
5. Anreise und Verhinderungsgründe
a) Die Anreise der KÜNSTLER erfolgt immer rechtzeitig, in der Regel bis 30 Minuten vor- spätestens jedoch bis Veranstaltungsbeginn.
b) Können KÜNSTLER aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, wie Unfall, Streik, unverschuldete, verkehrsbedingte bzw. wetterbedingte Verspätungen, oder erhebliche und unvorhersehbare Transportschäden, den Auftrittstermin nicht einhalten, ist die Vereinbarung gegenstandslos.
c) Bei Erkrankung eines Künstlers ist die Vereinbarung vorerst gegenstandslos. Das ärztliche Zeugnis hat der Veranstalter spätestens am Tag nach der Absage anzufordern, andernfalls der Künstler nicht mehr dazu verpflichtet ist.
d) Bei kurzfristigen TV - Terminen der KÜNSTLER ist die Vereinbarung vorerst gegenstandslos.
e) Der Auftritt ist innerhalb von drei Monaten zu den gleichen Bedingungen nachzuholen.
f) Besitzwechsel, Verpachtung oder neue Geschäftsführung lösen diese Vereinbarung in keinem Fall auf. Der Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigter haften für die Übernahme der Vereinbarung durch den jeweiligen Nachfolger.
6. Tontechnik, Lichttechnik und Bühne:
Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders vereinbart, die notwendige Ton- und Lichttechnik, samt qualifiziertem Techniker der eine perfekte Bühnenausleuchtung und eine optimale Beschallung gewährleistet. Sollte der Auftritt der KÜNSTLER durch mangelhafte Technik scheitern, ist die vereinbarte Gage voll auszuzahlen. SAMTEX - managem[ent]ertainment organisiert auch gerne die perfekte Licht-, Ton,- und Multimediatechnik für Iher Veranstaltung.
DIE BÜHNE WIRD IMMER VOM AUFTRAGGEBER bzw. vom VERANSTALTER GESTELLT! DIE BÜHNE STELLT DER VERANSTALTER!!
Der Aufbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt zeitgerecht, ist jedoch bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung beendet. Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, technische Gebrechen am Anreisefahrzeug und unverschuldete, verkehrsbedingte bzw. wetterbedingte Verspätungen - sowie akut auftretende Erkrankungen. Der Veranstalter stellt 1 Auf- und Abbauhelfer und sorgt für mind. 2 getrennte Stromanschlüsse (Details bitte immer direkt vom technischen Rider des Künstlers entnehmen) in direkter Bühnennähe! Wenn die Ton-und/ Lichttechnik von SAMTEX - mangem[ent]ertainment gebucht wurde: Die Ton- und/oder Lichttechnik wird - je nach Auftrag - im gebuchten Rahmen mit einem Tontechniker von SAMTEX - managem[ent]ertainment bereit gestellt.
7. Sponsoring
Es steht dem Veranstalter frei, für die vereinbarte Veranstaltung Sponsorenverträge abzuschließen. Allerdings müssen die geplanten Sponsoren rechtzeitig SAMTEX - mangem[ent]ertainment mitgeteilt und von selbigem freigegeben werden. Es dürfen jedoch im Bühnenbereich keine Werbetransparente, Schriftzüge oder ähnliches Dekor ohne Genehmigung SAMTEX - mangagem[ent]ertainment angebracht werden.
8. Ton- und Videoaufzeichnungen
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SAMTEX - managem[ent]ertainment dürfen von der Aufführung oder den Proben der KÜNSTLER/GRUPPEN keinerlei Aufzeichnungen (z. B. Film, Ton, Video, Webcam, etc.) gemacht werden!
9. Sonstiges Gebabbel
Mündliche Nebenabreden, Streichungen und Änderungen sind unzulässig und bedürfen der Schriftform.
10. Verpflichtung
Die Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren. Wird das Gagengeheimnis gebrochen, hat der schuldige Partner einen möglichen Schaden zu ersetzten.
11. Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Amstetten vereinbart!
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